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01 10 06

Bleibt Kärnten deutsch?

Nachbetrachtungen zum „Ortstafelstreit“ und den Erfahrungen mit einem Film

Thomas Korschil

Ich frage mich, ob wir jetzt, nach jahrelanger Beschäftigung mit dem Kärntner Minderheitenthema im Zuge unserer Arbeit am und mit dem Film „Artikel 7 – Unser Recht!“[1], mehr von der Sache verstehen. Ganz zu schweigen von der Frage, inwieweit der Film zum Verständnis anderer beigetragen haben mag.

Die an der Oberfläche banal erscheinende Geschichte – der Streit um zweisprachige Ortstafeln in Südkärnten – birgt bei näherer Betrachtung eine Fülle von Abgründen, die diese Geschichte unweigerlich mit größeren historischen und politischen Zusammenhängen verbindet. Einmal im Blickfeld, so möchte man meinen, sollten diese dann nicht mehr so einfach ausgeblendet werden können, sondern eine tiefer gehende Auseinandersetzung unumgänglich machen. Immer wieder behauptet sich im öffentlichen Diskurs jedoch die Oberfläche des Themas, auf der die Hintergründe höchstens indirekt angespielt oder in verzerrter Form, quasi als Trümpfe, ausgespielt werden.

Realpolitisch zeigt sich das in der ständigen Reduktion und Stagnation der Kärntner „Minderheitenfrage“. Dass die Minderheit überhaupt eine Frage ist undihre Rechte in Frage stehen, deutet schon den Stand der Problematik an.

Verhandelt wird über zweisprachige Ortstafeln, zu denen sich Österreich im Staatsvertrag 1955 verpflichtet, deren Aufstellung in angemessener Zahl es bis heute aber zu verhindern gewusst hat. Schon bei diesem einzelnen Recht wird der Gegenstand allerdings noch einmal reduziert: zweisprachige, deutsch-slowenische Topografie meint nicht bloß Ortsschilder sondern umfasste ursprünglich alle öffentlichen Bezeichnungen und Aufschriften, wie auf Schulen und Ämtern, aber auch in Landkarten oder Vermessungskatastern. Es geht – oder ginge – um die Sichtbarkeit und die Anerkennung des Slowenischen als zweiter Landessprache und damit um die Anerkennung der kärntner-slowenischen Minderheit in ihrer Eigenart. Öffentliche zweisprachige Bezeichnungen sind in der Praxis oftmals die Grundvoraussetzung für das Funktionieren weiterer Rechte wie des Slowenischen als Amtssprache oder des zweisprachigen Schulunterrichts. Aus Sicht des Narodni svet koroških Slovencev (NSKS), dem Rat der Kärntner Slowenen, sind die im Artikel 7 des Staatsvertrages festgelegten Minderheitenrechte in keinem einzigen Punkt vollständig umgesetzt.[2]

Verlauf und Stand der „Verhandlungen“ über die Ortstafeln verdeutlichen wie die Politik auf der Stelle tritt. – Schon allein der Umstand, dass über die Umsetzung von verfassungsmäßig garantierten Rechten verhandelt werden muss, zeigt den Skandal an.

Nahezu identisch wiederholt sich 2006 das Szenario von 2002: Angestrebt wird ein Konsens zwischen den Parteien und den nach wie vor offen deutschnationalen „Heimatverbänden“– nicht nur über eine möglichst geringe Zahl zusätzlicher zweisprachiger Ortsbezeichnungen, sondern darüber hinaus auch bezüglich einer Schlussstrichregelung: 2002 in Form einer „Streitbeilegungsklausel“, 2006 euphemistisch getarnt als „Öffnungsklausel“. Von Staats wegen sollte der Minderheit die Grundlage für weitere „Unruhestiftung“ – als welche das Einfordern verfassungsmäßig zugesicherter Rechte in Kärnten regelmäßig und von höchster Stelle denunziert wird – entzogen, der Artikel 7 de facto „unschädlich“ gemacht werden. Dieser konsensuale Anschlag auf den Rechtsstaat scheiterte allein an der Verweigerung der Minderheitenvertreter, so dass die Verhandlungen zweimal ergebnislos abgebrochen werden mussten – im übrigen beide Male wenige Monate vor einer Nationalratswahl; in Kärnten ist die „Abwehr“ der Minderheit nach wie vor als Wahlkampfthema einsetzbar.

Bedenkt man nur ein wenig die historischen Hintergründe, kann dieses Szenario als nicht anders als skandalös und beschämend bezeichnet werden. Die im Artikel 7 des Staatsvertrages enthaltenen Minderheitenrechte gibt es u.a., weil Österreich sich zur Wiedergutmachung gegenüber der im Nationalsozialismus verfolgten Minderheit veranlasst sah, weil Jugoslawien seine Gebietsansprüche auf Südkärnten im Gegenzug fallen ließ, weil die Kärntner SlowenInnen gegen das Naziregime Widerstand geleistet hatten – und zwar den militärisch stärksten im gesamten „Großdeutschen Reich“[3] – und damit einen Beitrag zur Selbstbefreiung Österreichs im Sinne der Moskauer Deklaration. Über 60 Jahre danach sollen sie jetzt für ein paar Tafeln mehr, die keinesfalls der historischen aber auch nicht der gegenwärtigen Verbreitung der Minderheit(ensprache) gerecht werden, ihre Geschichte abschreiben und auf jeden Rechtsanspruch verzichten. Mit diesem Ansinnen reiht sich die gegenwärtige Politik ein in die lange Kontinuität einer restriktiven, anlassgebundenen und bis heute diskriminierenden Minderheitenpolitik.

Die Auswirkungen dieser Politik waren und sind ganz konkret: Soweit in offiziellen Zahlen messbar, schrumpft die Minderheit weiterhin ungebremst, ein Umstand, den die Politik skrupellos für eine weitere Einschränkung bzw. Nicht-Umsetzung von Sprachenrechten missbraucht: „Warum mehr Tafeln für weniger Slowenen?“, fragte der KHD (Kärntner Heimatdienst), wiederholte Landeshauptmann Haider und dekretierte schließlich Bundeskanzler Schüssel 2002 – eine Befehlskette, deren Abfolge die österreichische Minderheitenpolitik treffend veranschaulicht. Dass überhaupt gezählt wird – und so den Menschen ein „Bekenntnis“ für oder wider eine „Volksgruppe“ abgenötigt wird – und Prozenthürden für die Geltung von Rechten aufgestellt werden, ist das Grundübel einer ethnisierenden Politik, die die im Staatsvertrag vorgesehene Anerkennung eines zweisprachigen Gebietes nie verwirklichen konnte oder wollte.

Die rasante Assimilation der Kärntner SlowenInnen während des gesamten 20. Jahrhunderts ist von zentraler Bedeutung auch in der gegenwärtigen Auseinandersetzung (ein Thema, das in unserem Film vielleicht zu wenig klar dargestellt ist). Historisch ist sie weitaus komplexer als eine quasi natürliche Anpassung einer zahlenmäßigen Minderheit an die Mehrheit, weshalb mit dem Verschwinden des „letzten Slowenen“ auch das „Minderheitenproblem“ keineswegs gelöst wäre. Mehrfach tangiert dieses die Mehrheit. Es ist in Wahrheit ein „Mehrheitsproblem“, dessen Kern weniger im Umgang mit dem Anderen, vermeintlich Fremden zu suchen ist als vielmehr im Selbstverständnis der „Mehrheit“.

Lag der Anteil der Slowenischsprachigen in Südkärnten gegen Ende des 19. Jahrhunderts bei knapp 50% (und in vielen Gemeinden über 80%), was rund einem Drittel der Gesamtbevölkerung Kärntens entsprach, haben sich diese Zahlen, bis heute um den Faktor 10 verringert: im Durchschnitt auf 5% des Bevölkerungsanteils in Südkärnten und kaum mehr als 2% im gesamten Bundesland. Die Germanisierung war ursprünglich gewiss auch ein Produkt der Modernisierung – dem slowenischen, katholischen und pro-habsburgischem Bauerntum standen ein protestantisches und säkulares, deutsch-liberales Bürgertum und Proletariat gegenüber. Das Ausmaß der Assimilierung war aber nur möglich aufgrund einer deutschnationalen Ideologie und Politik, die in der ausgehenden Monarchie wie in der Ersten Republik alles Slowenische auszugrenzen und zu entwerten suchte (z.B. durch eine gezielte Schulpolitik). Über die Differenzen der verschiedenen Systeme hinweg hat sich der Deutschnationalismus als Grundkonsens Kärntner Verfasstheit bis heute erhalten. „In Kärnten wird so getan, als sei Kärnten deutsch, als sei das Land im Besitz einer natürlichen, ethnisch und sprachlich definierten Mehrheit.“[4]

Da in relativ kurzer Zeit ein so großer Anteil der (Süd-)Kärntner Bevölkerung seine Herkunft abzulegen zumindest versucht hat, sind viele heute noch anfällig für eine Instrumentalisierung von Identitätsfragen – der Wunsch nach eindeutigen Identitäten scheint deshalb so wichtig zu sein, weil große Unsicherheit darüber herrscht. Inoffizielle Zählungen bzw. Hochrechnungen belegen überdies, dass der Anteil der Slowenischsprachigen in Wahrheit viel größer ist, als es offizielle Zahlen glauben machen. Bei seiner Analyse der Spracherhebung im Mikrozensus 1999 kommt der Soziologe Albert Reiterer auf 60.000 SprecherInnen (gegenüber 12.500 laut Volkszählung 2001), was einem Bevölkerungsanteil von rund 25% für das zweisprachige Gebiet und 10% für ganz Kärnten entspräche.[5] Demnach müssten zweisprachige Ortstafeln in rund 800 Orten und nicht, wie von der Bundesregierung zuletzt „angeboten“, bloß in 142 aufgestellt werden.

Es sind aber nicht nur ethnische Zuschreibungen und Verortungen im Spiel, es geht auch um das historisch-politische Selbstverständnis. Nach Anton Pelinka ist Kärnten ein „europäischer Sonderfall“ nicht aufgrund seiner Geschichte, der Existenz einer Minderheit oder der Mehrsprachigkeit; das alles ist europäische Normalität. Was Kärnten aber unterscheidet, ist der Umgang damit – vor allem mit der Geschichte des Nationalsozialismus.

„Vielfach können wir feststellen, das in Kärnten eine Sprache von vorvorgestern verwendet wird – weil die Zeit von vorgestern, nämlich die Zeit des nationalsozialistischen Regimes, ausgeblendet wird. Grenze und Abwehrkampf – allein, dass diese Begriffe mit der größten Selbstverständlichkeit nicht auf die Okkupation Österreichs durch das nationalsozialistische Deutschland, sondern mit Bezug auf das Jahr 1920 und auf Partisanen und Partisanenkrieg im Zusammenhang mit der Befreiung Österreichs im Jahre 1945 bezogen werden, allein das ist so sicherlich eine Kärntner Besonderheit.“[6]

Während der Widerstand der PartisanInnen in Kärnten offiziellerseits weiterhin ignoriert bzw. als Landesverrat verunglimpft wird, hindert das Land nichts daran, beim alljährlichen „Heimkehrertreffen“ am Ulrichsberg hochoffiziell der Führertreue und Pflichterfüllung zu gedenken[7]. „In Kärnten wird integriert, was europäisch nicht integrierbar ist“ und zugleich „das, was europäisch herzeigbar ist, versteckt und verdrängt.“[8]

So ist es möglich, dass Mehrsprachigkeit in Kärnten heute noch als Bedrohung empfunden bzw. von der Politik als solche inszeniert werden kann. Die zweisprachige Ortstafel bedroht ein Weltbild, das mit verzerrten Geschichtsbildern und scheinbar eindeutigen Identitäten aufrecht erhalten wird. Sie ist ein Menetekel, das nicht gelesen werden will, weil es an die abgespaltene Vergangenheit erinnert – an die eigene Herkunft ebenso wie an die Verstrickung in Verbrechen, Schuld und Leid.

Die resultierenden Verunsicherungen beuten die politischen Parteien nach wie vor aus. Die Minderheit wird missbraucht, um Mehrheiten zu (be)schaffen. Sie dient als Hetz- und Aufwiegelungsthema – wiederholt hat der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider in Minderheitenfragen regelrecht mit der Volksmeinung gedroht – ebenso wie zur Ablenkung von anderen Themen und eigenen Verfehlungen, vor allem in der Wirtschaftspolitik.

Dass das immer wieder möglich ist, dafür tragen zu einem Gutteil auch die Medien und eine passive Öffentlichkeit die Verantwortung, die sich Themen und die Art ihrer Behandlung allzu oft widerstandslos aufzwingen lassen. Die prekäre Stellung eines vom Kärntner Landeshauptmann abhängigen Bundeskanzlers und eine verstärkte Einflussnahme der Bundesregierung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben dabei die Lage in den letzten Jahren zusätzlich verschärft. Beschimpft der Landeshauptmann den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und greift dessen Präsidenten wegen eines ihm nicht genehmen Urteils über zweisprachige Ortstafeln an, folgt keine Verurteilung von Haiders den Rechtsstaat verhöhnendem Verhalten, sondern eine von ihm initiierte Debatte über die Besetzung des VfGH.

Erstaunlich ist, was alles unwidersprochen gesagt werden kann, auch in seriösen Medien. So hat z.B. der Österreichische Rundfunkt (ORF) Bundeskanzler Schüssels (so wie anderer Mitglieder der regierenden ÖVP) unwahre Behauptung über die Aufstellung von 20 zusätzlichen zweisprachigen Ortstafeln 2005 mehrmals unkommentiert transportiert. (2005 wurden lediglich in fünf Orten neue zweisprachige Tafeln aufgestellt; das somit nicht erreichte, ohnehin absurd anmutende Ziel der Bundesregierung war es gewesen, im Jubiläumsjahr des Staatsvertrags ein Gesetz von 1976/77 zu erfüllen, welches in entscheidenden Punkten vom Verfassungsgerichtshof längst aufgehoben ist – das die Ortstafeln betreffende Urteil missachtet die Bundesregierung seit nunmehr fünf Jahren.)

Aufgrund der fehlenden Unterstützung durch eine kritische Öffentlichkeit wird die Minderheit zusätzlich ins Eck gedrängt. Dass sich ihre Vertreter zunehmend an die herrschende Politik anbiedern, was auch von vielen Minderheitenangehörigen kritisiert wird, darf dann nicht weiter verwundern. Offenbar bleibt ihnen nichts anderes übrig, wollen sie überhaupt noch im Gespräch mit der Macht bleiben. Dadurch wird der informelle und intransparente Charakter der Minderheitenpolitik aber weiter verstärkt, die so immer mehr zu einer Politik der persönlichen Beziehungen verkommt, einer Politik der Deals, der unsicheren Versprechungen und versuchten Erpressungen.[9]

Mit unserem Film, einer nach (finanziellem) Aufwand und (bisheriger) Reichweite verhältnismäßig kleinen Produktion, haben wir vielfach die Erfahrung gemacht, dass es das Bedürfnis nach Information, Aufklärung und Diskussion zu diesem Thema gibt, auch außerhalb der Zirkel politisch Interessierter, in Kärnten und anderswo. „Artikel 7 – Unser Recht!“ versucht, Aspekte der komplexen Geschichte und einige Hintergründe der gegenwärtigen Situation, aus der Perspektive von Minderheitenangehörigen – den zu wenig beachteten ProtagonistInnen dieser Geschichte – zu erzählen. Der Film versteht sich als Arbeit an der Geschichte und ihren Bildern und damit auch am Selbstverständnis der Menschen in diesem Land.

Ein Film wie unserer fülle die Lücke, die der ORF bei der kritischen Auseinandersetzung mit politischen Themen in den letzten Jahren immer größer werden lässt – bestätigte uns erst kürzlich wieder ein ORF-Vertreter, der es öffentlich als „peinlich“ bezeichnete, dass der ORF nicht längst selbst einen solchen Film hergestellt hat. Dabei wurde „Artikel 7 – Unser Recht!“ zusammen mit ORF-Mitarbeitern explizit auch für die TV-Ausstrahlung konzipiert und produziert, kurz vor dem fix geplanten Sendetermin aber vom ORF abgesetzt. Vorgeschoben wurde in letzter Minute das Kriterium der angeblich mangelnden „Objektivität“. Nachträglich wurde eine „Entschärfung“ gefordert, eine Neutralisierung durch Gegenmeinungen – mit der namentlichen Empfehlung von Haider und dem KHD. Das würde auf eine scheinbare Auflösung von Konflikten, das übliche Nullsummenspiel einer inszenierten Ausgewogenheit hinauslaufen. Kommentare, die gesicherte und allgemein bekannte Fakten beinhalten – wie z.B., dass der KHD minderheitenfeindlich agiert (was im Film u.a. durch ORF-Archivmaterial dokumentiert wird) und dass solche Organisationen laut Staatsvertrag zu verbieten sind –, hält der ORF für nicht sendbar. An überkommenen Geschichtsbildern wie am Status quo soll nicht gerüttelt werden.

Während zweier schwarz-blauer Regierungsperioden hat sich die Kärntner Sicht auch im ORF durchsetzen können. Als unser Film in diesem Klima zum Problem wurde, fielen unsere dortigen Gegenüber, die uns während der Produktion mit Tat und Rat unterstützten, plötzlich widerstandslos um. Unglaubwürdig war der verspätete Versuch, die Angelegenheit auf die juristische Ebene zu verschieben, haben sich die ORF-Verantwortlichen doch nicht gescheut, den Urheber ihrer Angst zu benennen – Haider könnte, nein, er würde ganz sicher klagen. Na dann.

Am Ende erscheint, bei aller undurchdringlicher Komplexität, alles auch wieder ganz einfach. Auf den verschiedensten Ebenen zeigen sich – historisch wie gegenwärtig, in der Minderheitenfrage ebenso wie bei unseren Erfahrungen mit dem ORF – allerorten Anpassungsphänomene – Anpassungen an die Macht, Einpassung ins Vorgefundene, vermeintlich Vorherrschende, das durch solche Bestätigung erst eigentlich dazu gemacht wird. Wie es gehört. Wie es immer war. Wie es bleiben soll.

Eine Motivation, „Artikel 7 – Unser Recht!“ zu machen, war der Widerstand junger Kärntner SlowenInnen in den 1970er Jahren, die, aufbegehrend auch gegen die eigenen Eliten, mit „Schmieraktionen“ (Ortstafelergänzungen) selbst tätig wurden und eine österreichweite Solidaritätsbewegung initiierten. Daran zu erinnern, gerade weil diese Bewegungen historisch nicht zu den „SiegerInnen“ gezählt werden können, hielten wir für notwendig.



[1] „Artikel 7 – Unser Recht!“ / „Člen 7 – naša pravica“, Dokumentarfilm von Thomas Korschil & Eva Simmler, 2005, 83 Min. (www.artikel7.at).

[2] NSKS, Die slowenische Volksgruppe in Österreich 50 Jahre nach dem Staatsvertrag von Wien 1955, Kurzinformation zur Pressekonferenz am 18.1.06 in Wien, S. 1.

[3] vgl. Arnold Suppan, Zur Geschichte Südkärntens. Aus der Perspektive einer zweisprachigen Region, in: Martin Pandl et al (Hg.), Ortstafelkonflikt in Kärnten – Krise oder Chance? (Wien 2004), S. 128-199, hier S. 196.

[4] Anton Pelinka, Kärnten – Ein europäischer Sonderfall?, in: Pandl, a.a.O., S. 101-113, hier S. 110.

[5] Albert F. Reiterer, Minderheiten wegzählen? Methodische und inhaltliche Probleme amtlicher Sprachenzählungen, in: Pandl, a.a.O., S. 25-38, hier S. 29

[6] Pelinka, a.a.O., S. 106f

[7] Seit 1958 treffen sich alljährlich Veteranen der Wehrmacht und (Waffen-)SS, sowie deren Angehörige und ideologische "Nachfahren" am Ulrichsberg in Kärnten, um den gefallenen Kameraden und ihrer "Anständigen Pflichterfüllung" als Soldaten im 2. Weltkrieg zu gedenken..

[8] Pelinka, a.a.O., S. 110

[9] vgl. Vladimir Wakounig, Das Volksgruppengesetz – Eine heimliche politische Entmündigung, in: Stimme von und für Minderheiten (Nr. 59/Sommer 2006), S. 4-6

Thomas Korschil

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