06 2006

Die eigenwillige Freiwilligkeit der Prekarisierung

Brigitta Kuster

"Ich habe eine Woche lang überlegt und mich entschieden für die grüne Karte. Wenn man also die Bedingungen sieht, was Deutschland anbietet und was die andern Länder anbieten: zur Zeit für mich als Europäer und als Mensch ist es besser, wenn ich hier in Deutschland bleibe als zum Beispiel in den USA. Obwohl die Bedingungen, die Leistungen, die die grüne Karte bietet, schlechter sind als in anderen Ländern. Beim Firmenwechsel musst du immer neu beantragen und das bringt Angst für die Arbeitnehmer nach meiner Meinung.
[...]
Ich als Person, die seit vielen Jahren fern von zu Hause lebt, - da ist es nicht so wichtig, dass ich nach fünf Jahren wieder gehen muss. Entweder fliege ich irgendwohin anders oder ich gehe zurück nach Bulgarien. Ich kriege immer einen Job. Die Firma, bei der ich gearbeitet habe, kriegen mich nicht mehr nach fünf Jahren. Und das finde ich schlecht für deutsche Firmen."


Diese Aussage eines IT-Spezialisten und Inhabers einer deutschen Greencard[1] stammt aus einer Untersuchung, die ich zusammen mit Pauline Boudry und Renate Lorenz 2001 in München durchgeführt habe.[2] Sie nimmt die aktuell in Bezug auf neoliberale Arbeit verhandelten Thesen, die eine scharfe und politisch handlungsanleitende Trennlinie zwischen einer „freiwilligen Prekarisierung“ sogenannter Luxusprekarisierter gegenüber einer „erzwungenen“ unterprivilegierter Prekarisierten zu ziehen versucht, genauer in den Blick. Binden Selbstführungtechniken Individuen, die sich mit ihrer Arbeit hoch identifizieren und/oder gesellschaftlich hoch bewertete Arbeitsplätze einnehmen, in einer derartigen Weise an die Wirkungen von Macht im Arbeitsbereich, die sich als „freiwillige Prekarisierung“ kennzeichnen ließe? Und was wäre der Gewinn eines solchen Begriffs, der nahelegte, dass das Versprechen auf eine souveräne Position des Subjekts, dessen Sehvermögen auf die Unterwerfung unter eine Form der Prekarisierung verdeckt, welche sich ihrerseits in keiner Weise aus einer freien Entscheidung ableitete? Weist Prekarisierung tatsächlich ein derart doppelgestaltiges Gesicht auf, das sich in der Subjektivierung mit Freiwilligkeit zu verbinden, in einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive aber auf Zwang und Elend zu reduzieren scheint? Impliziert ein solcher Gedanke nicht, dass dort, wo Prekarisierung jemandem vielleicht als ein Übermass an Elend und Unterwerfung erscheint, das möglicherweise seine/ihre Gefühle verletzt, Subjektivität abgesprochen und ausgestrichen, bzw. als abgeschlossene und besiegelte Unterwerfung gedacht wird, die ohne „eigene Interessen“ stattfindet und ohne Praktiken, die in einem „eigenen Auftrag“ ausgeführt werden?
Ich denke, dass eine solche Auffassung von Prekarisierung gerade die Augen einerseits vor der Produktivität von Subjektivierung für die neuen Gestalten der sozialen Hierarchisierung verschließt wie auch für die Art und Weise, wie sich Macht im Bereich von „Arbeit und Leben“ gegenwärtig neu formiert. Mir erscheint der Begriff der Prekarisierung jedoch dafür geeignet, das komplexe und bewegliche Verhältnis sowohl von Freiheit, Begehren und Zwang als auch von Unterwerfung/Subjektivierung und Ausbeutung zu adressieren, und auf mögliche sich daraus ergebende Handlungsräume hin zu befragen.

Zurück zum Eingangszitat: Folgten wir hier der Argumentation der „freiwilligen Prekarisierung“, so müßten wir sagen, dass diese Person die Restriktionen der gesetzlichen Regelungen, die ihren Aufenthalt in Deutschland prekarisieren, dethematisiert, indem sie diese zunächst aufzählt, dann aber mit der Wendung, sich als ihnen gegenüber unabhängiges, souveränes Subjekt vorzustellen, überspringt. Sie teilt die (neoliberalen) Anforderungen wie bedingungslose Mobilität oder die Anpassung an einen als „unberechenbar“ geschilderten Markt, aber auch Kategorien wie „Europäer‚ und ‚Mensch“, ohne soziale Bezüge, Abhängigkeiten oder Verbindlichkeiten. Hegemonial besetzte Universalismen erscheinen so als nicht mehr befragte Voraussetzung, an die sich dieses Subjekt anzupassen versucht, statt dagegen zu widerstehen. Und dieses – so könnte man sagen – beharrliche Suchen nach einer persönlichen Autonomie, macht diesen Greencardinhaber zum besonders „guten“ und produktiven Beschäftigten.
Ist aber bereits die ganze Geschichte erzählt, wenn festgehalten wird, dass die hier vorgetragene Souveränität, die sowohl Voraussetzung wie Effekt der Lebensführung dieser Person zu sein scheint, institutionelle und andere Zwänge verdeckt? Die Prekarisierung wird gerade geteilt, um gegenüber den gesetzlichen Einschränkungen einen Handlungsspielraum zu bewahren. In ihrem Selbstverhältnis artikuliert sich eine Differenz gegenüber der Subjektivierung in und durch die Zwänge nationalstaatlicher Arbeitsmigrationsgesetzgebung, die als blosse Unterwerfung zu lesen, meiner Ansicht nach zu kurz griffe. Denn sie stellt vielmehr eine (souveräne) Praxis vor, die zu eben jenen Institutionen, die ihre Bewegungs‑ und Entscheidungsfreiheit regulieren, weder „ja, aber“ noch „nein, sondern“ sagt. Sie spricht ihnen jegliche Wirkmächtigkeit ab, und über‑/umgeht sie einfach. Die Behauptung einer solchen Praxis unterläuft so die Darstellung und Zuweisung „als Greencardspezialist“ oder auch „als migrantische Arbeitskraft“, die nach wie vor als „Reservearmee“ konstituiert wird. Mehr noch: Die deutsche Wirtschaftspolitik, die deutsche Migrationsgesetzgebung, welche auf eine solche Subjektivierung setzen, werden als verfehlt und die GreencardinhaberInnen als davon unabhängig charakterisiert.

Sich mit seinen Fähigkeiten und Eigenschaften im Hinblick auf eine Disponibilität für die Arbeit immer wieder neu zu entwerfen, geschieht offensichtlich mit der Drohung, das Subjekt in der fixen Kategorie „als“ einzuschließen, die seine Möglichkeiten, seine sozialen und territorialen Mobilitäten beschränkt, es dadurch der möglichen Abwertung Preis gibt oder in ein Ausschlussverfahren verwickelt. Wenn etwa das Greencardvisum ausläuft und unserem Interviewpartner seine Identität „als Europäer“ abgesprochen und er „zum Bulgaren“ gemacht wird. Das zwingt ihn wiederum, sich neu zu entwerfen, etwa „als kosmopolitischer Computerspezialist“, dessen Arbeitskraft qua Universalmaschine Computer überall einsetzbar ist usw.

Ich möchte diese Dynamik als eine Kondition der Prekarisierung bezeichnen: Ein Subjekt erscheint zwar frei, verschiedene Subjektpositionen („als hochbewertete Arbeitskraft in einer Zukunftstechnologie“, „als Migrant unter deutscher Gesetzgebung“) gleichzeitig oder nacheinander einzunehmen und dazwischen hin‑ und herzuwandeln und diese (möglicherweise widersprüchlichen) Positionen erfolgreich zu verhandeln. Es erscheint in dieser Freiheit aber gleichzeitig dazu gezwungen, die Positionen zu verhandeln und seine Subjektivität als Disponibilität für die Arbeit in einer situierten und verkörperten Kohärenz zu entwerfen, darzustellen, ja zu antizipieren, um so die Drohung einer Festsetzung und eines Stillstandes abzuwenden. „Prekarisierung“ tritt also immer schon als ein gesellschaftliches Verhältnis, als ein Set von Bedingung und Strukturen auf, nach denen sich die Subjekte erst „frei“ verhalten können und gleichzeitig müssen. Die Konfrontation dieser Freiheiten, das Spannungsverhältnis zwischen einer Freiheit, die den Ruf des Subjektes nach Mobilität beantwortet, und der Freiheit, der das in der Prekarisierung „freigesetzte“ Subjekt ausgeliefert ist, markiert den flüchtigen Ort prekärer Lebens‑ und Arbeitsverhältnisse.

Um zu erläutern, was ich mit der verkörperten Kohärenz meine, möchte ich ein Beispiel aus meinem eigenen Arbeitszusammenhang anführen. Bei den Präsentationen eines gemeinsamen Videos beobachtete ich, wie mein Co-Autor Mabouna, der in diesem Film sozusagen als Objekt des Filmes auftritt, immer entweder „als Flüchtling“ oder „als Filmemacher“ adressiert wurde, obwohl es kein biografischer Film ist, sondern ein Film über die Subjektivierung als Flüchtling. Das eine schien das andere auszuschließen. Meine Präsenz als im Film nicht näher beschriebene Co-Autorin erschien dabei in Abhängigkeit der Zuschreibungen des jeweiligen Publikums ebenso beweglich zwischen der Position der „Assistentin“ oder der „eigentlichen Filmemacherin“ zu wechseln; auch meine Intelligibilität als KulturproduzentIn war dadurch gekennzeichnet, dass sie Kooperationen innerhalb der Aktualität allzu grosser sozialer Ungleichheiten tendenziell ausschließt. Eine Anerkennung auf der Höhe der Aktualität aller durchqueerten Subjektpositionen, die diese Arbeit verhandelt, war für unser Publikum selten auszusprechen. Und auch‚ für uns selbst stellte sich ein solch „mobiles Sprechen“ als schwierig dar. Dem Ansehen als Flüchtling stand ein souveräner Auftritt als KulturproduzentIn als Widerspruch gegenüber. Mensch muss offenbar den Flüchtling abschütteln, die Subjektivierung als Flüchtling durchlaufen und überwunden haben, um bei der KulturproduzentIn anzukommen. Das Erlangen einer solchen Kohärenz „als“ findet nicht einfach „aus sich selbst heraus“ statt, sondern immer auch in Abhängigkeit davon, wie die dargestellten Fähigkeiten und Eigenschaften von anderen Subjekten und Institutionen beantwortet und anerkannt werden können; Subjektivität ist auch nicht einfach „in die Arbeit“ gerufen, sondern wird in den Arbeitsprozessen selbst „produziert“ und konstituiert, etwa im Sinne einer performativen Wiederholung und Re/Produktion von Geschlecht, Sexualität, Ethnizität etc. und deren differenzierten Anordnungen auf unterschiedliche gesellschaftliche oder Arbeits-Plätze.

Wenn wir also von Selbstverhältnissen sprechen, die in einem quasi voreiligen Gehorsam – oder „freiwillig“ – neoliberale Anforderungen scheinbar übererfüllen oder gar antizipieren, dann müssen wir immer auch fragen – das möchte ich herausstellen –, welche repressiven und fixierenden Apparate die Subjekte dabei zu umgehen versuchen. Diese beiden Geschichten zu beschreiben, ohne die Perspektive eines (hetero)normativen, auf korporatistischen und nationalstaatlichen Kompromissen beruhenden Arbeitsbegriffs als Anerkennungs‑ und Exklusionsinstanz in der eigenen Begrifflichkeit wieder zu installieren, bedeutete, die hier aufscheinenden Prekarisierungen nicht bloß als Exklusionen oder als einen Mangel zu fassen. Sie sollten vielmehr gleichzeitig sowohl als Entrechtung wie auch als eine Art Überschuss gesehen werden, – als ein Überschuss, der jene Recht und Anerkennung sprechenden Instanzen herausfordert, vor deren normativer Strukturierung diese Personen fliehen (hier etwa vor dem Status der Reservearmee, des Schutzbefohlenen oder vor der Verfangenheit in einer bürgerlichen Kultur). Diese Gleichzeitigkeit nicht abzuschneiden, sondern nach ihrer Artikulierbarkeit zu fragen, hieße, nach einer subjektiven Dynamik zu suchen, die auf gewisse Weise in die Prekarisierung eingeschrieben ist. Diese Dynamik schießt zwischen Affirmation und Unterwerfung hindurch, auch wenn solche Überschüsse selbst immer in spezifische Konstellationen von Macht‑ und Herrschaftsverhältnissen eingelassen bleiben. – Oder, wie es Efthimia Panagiotidis als Aufforderung formuliert: „Sie [die Prekarisierung] beharrt in der zärtlichen Leidenschaft nach der Erfindung einer gemeinsamen Sprache [...].“[3]

Wie aber lässt sich diese in die Prekarisierung eingeschriebene Dynamik lokalisieren und jenseits dessen, was dabei singulär gelebt wird, als gesellschaftlicher Konflikt artikulieren?
Wir könnten sagten, dass die Kondition der Prekarisierung ein zu grosses Maß an Freiheit – eine Art Drohung der Freisetzung – impliziert, die in der gesamtgesellschaftlichen Prekarisierung die Möglichkeit der „freien Entscheidung“ innerhalb des Sets an Anforderungen, sich aktiv zu halten, unterminiert. In dieser Perspektive ließe sich etwa die Kontrolle über Territorium und Arbeitsmobilität, wie wir sie gegenwärtig in den Grenzräumen EU-ropas beobachten, als Intervention deuten, die versucht, einer entfesselten, nicht mehr regierbaren Freiheit – oder einer „freiwilligen Prekarisierung“ – Bastionen staatlicher Souveränität entgegenzuhalten, die aber durch die subjektiven Praktiken dennoch permanent durchbrochen, unterlaufen, umgangen und angeeignet werden. Es gibt offenbar eine Krise zwischen (gesellschafts)vertraglich beschränkten Freiheiten und den Praxen, eine Gebrochenheit der institutionellen und materiellen Formen, in denen die Subjektivität der prekarisierten Arbeit angerufen, hervorgebracht, absorbiert und subsumiert wird. Dieser Sichtweise könnten wir entgegenhalten, dass es doch gerade diese Gebrochenheit der institutionellen und materiellen Formen selbst ist – wie wir es etwa am Beispiel des Greencardinhabers gesehen haben –, die die Prekarisierung zu einem derart produktiven Unterfangen macht.
Yann Moulier Boutang[4] etwa antwortet auf diese Ambivalenz, indem er von einer konstitutionellen Krise spricht, in der sich die Arbeitskämpfe gegenwärtig befänden. Anders als in den 1960er Jahren, als sie sich innerhalb und gegen das Verhältnis der kapitalistischen Produktion gerichtet hätten, stellten sie sich heute von beiden Seiten aus her: sowohl von der Seite der Arbeit als auch von der Seite des Kapitals. Dies hieße aber nicht, der Antagonismus zwischen Arbeit und Kapital habe sich aufgelöst. Vielmehr kämpften beide Seiten um einen Einsatz, bei dem es um das gehe, was ausserhalb der Lohnarbeitsform liege. In diesem Sinne, so Boutang, sei die Krise der Arbeit und der Status des Arbeitskommandos als per Arbeitsvertrag entlohnter Arbeit zur konstitutionellen Krise geworden. Die subjektive Macht der Prekarisierung, so scheint es, liegt nicht unbedingt im Beharren auf bestehenden Garantien oder in der Forderung nach sozialen und politischen Rechten an dem Ort, wo sie unmittelbar angegriffen oder ausgesetzt werden, sondern in den Zwischenformen, in der bereits unterworfenen Dynamik der Freisetzung. So sucht etwa die Pariser Gruppe der „précaires et associés de Paris“[5] gerade unter dem Aspekt der „Intermittence“ – der Unterbrechung/des Intervalls/des Zwischenraums zwischen zeitlich limitierten vertraglichen Arbeiten – nach Möglichkeiten kollektiver konstitutiver Einmischung in eine politische Krise der Arbeitskonstitution. Die Intermittence, die früher durch eine Ausnahmeregelung für KulturproduzentInnen in der Arbeitslosenversicherung abgefedert und reguliert wurde, so das Argument der Gruppe, sei heute zum notwendigen Bestandteil der Produktivität geworden. Sie sei Bedingung dafür, dass sich die Produktion flexibel gestalten lasse und die Mobilität der Lohnabhängigen zwischen verschiedenen Projekten, Sektoren und Beschäftigungen sichergestellt werden könne. Insofern lasse sich die Intermittence – das Herausfallen als Bedingung der Kontinuität entlohnter abhängiger Arbeit – weder auf eine Ausnahmeposition von KulturproduzentInnen beziehen, noch privatisieren oder auf eine Reproduktionsfrage reduzieren. Indem die Gruppe die Unterbrechung, in ihrer (die subjektive Sicherheit) bedrohenden wie ermöglichenden und begehrten Wirkung zugleich avisiert, versucht sie die Alternative zwischen frei gewählt und Zwang zu durchqueeren und die neoliberal vorgestellte Zwangsläufigkeit einer Alternative zwischen Egalität/sozialer Sicherheit/fixierter Positionierung und Freisetzung, Liberalität, Souveränität anzugreifen: „La précarité, si elle n'est pas réduite à la peur ou au ressentiment, est la seule noblesse en ces temps de dictature du risque, comme intégration vraie de la finitude et condition d'ouverture à la puissance, qui n'est pas pouvoir.“[6] Durch eine solche Denkfigur könnte die Kondition der Prekarisierung nicht nur als eine gesellschaftliche Kondition sichtbar werden – hier in ihrem Aspekt der Diskontinuität –, sondern es könnte sich daraus eine konstitutive Macht bestimmen, ergreifen, entwickeln und ausweiten lassen hinsichtlich der Frage, was produziert und wie es produziert wird.


Dieser Text geht auf Diskussionen der letzten Jahre zurück, insbesondere mit Isabell Lorey (vgl auch Isabell Loreys Text "Gouvernementalität und Selbst-Prekarisierung. Zur Normalisierung von KulturproduzentInnen", der in Kürze in "transversal" publiziert wird) und den Gruppen kpD (kleines postfordistisches Drama), k_b_l, www.queeringwork.de und preclab, www.preclab.net.



[1] Zur Eröffnung der Computer-Messe CeBIT im Februar 2000 propagierte der damalige Bundeskanzler Schröder die so genannte Greencard, eine auf fünf Jahre befristete Arbeitserlaubnis für IT SpezialistInnen. Mit der Einführung dieses Arbeitsvisums war seit dem Beginn des Anwerbestops von ArbeitsmigrantInnen 1973 die erste medial und parlamentarisch breit geführte Debatte um Deutschland als Einwanderungsland verbunden, in der Immigration nicht nur als Bedrohung der inneren Sicherheit und als soziale und finanzielle Belastung diskutiert wurde.

[2] Vgl. boudry/kuster/lorenz, „grüne karte, rote karte. subjektivität & die liebe zur arbeit“, in diskus Nr. 1.02, Mai 2002.

[3] Efthimia Panagiotidis, „DenkerInnenzelle X. Prekarisierung, Mobilität, Exodus“, in: arranca. Zeitschrift für eine linke Strömung. Nr. 32 (Sommer 2005).

[4] Vgl. u.a. Yann Moulier Boutang, „Lois sur les pauvres d’hier, vieilles questions et nouvelles perspectives pour aujourd’hui“, in: Multitude, décembre 1997. Vgl. http://multitudes.samizdat.net

[5] Vgl. http://www.pap.ouvaton.org

[6] „Wenn sie nicht auf Ängste oder Ressentiments verkürzt wird, dann ist die Prekarität die einzige Noblesse in diesen Zeiten der Diktatur der Risiken. Sie ist ein tatsächlicher Einschluss der Endlichkeit, und sie ist Bedingung für die Öffnung gegenüber einer Kraft, die nicht die Macht ist.“

http://translate.eipcp.net/transversal/0704/kuster/de
Die eigenwillige Freiwilligkeit der Prekarisierung